Oft gestellte Fragen
Wer darf eine Mediation anbieten und durchführen? Wie sieht es mit der Verschwiegenheitspflicht aus?
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Die Ausbildung zum eingetragenen Mediator bzw. zur eingetragenen Mediatorin erfolgt in Österreich gemäß der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung in Institutionen, die vom Bundesministerium für Justiz anerkannt sind.
Hierzu gibt es eine vom Bundesministerium für Justiz geführte Liste:
www.mediatorenliste.justiz.gv.at
Nur die Befassung einer eingetragenen Mediatorin bzw. eines eingetragenen Mediators garantiert absolute Verschwiegenheit, weil eingetragene Mediator*innen über den Inhalt der Mediation nicht
vor Gericht aussagen müssen. Das bedeutet, was ihr mir anvertraut behandle ich streng vertraulich
Fristen
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Der Beginn und die gehörige Fortsetzung einer Mediation durch mich als eingetragene Mediatorin hemmen Anfang und Fortlauf der Verjährung sowie sonstiger Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche.
Wie lange dauert eine Mediation?
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Zu Beginn einer Mediation kann seriöserweise keine exakte Auskunft über die Gesamtdauer des
Prozesses gegeben werden, da diese von der Komplexität des Falles und der Mitwirkung aller
Beteiligten abhängig ist.
Die Dauer einer Mediationssitzung beträgt meistens 1,5 Stunden. Die Abstände zwischen den Sitzungen werden bedarfsorientiert gestaltet und variieren üblicherweise zwischen zwei Wochen und einem Monat. Dies ermöglicht euch die emotionale Verarbeitung, die Durchführung notwendiger Recherchen (rechtlich, steuerlich etc.) und nicht zuletzt die Erprobung vorläufiger Vereinbarungen.
Wieviel kostet eine Mediation?
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Nehmt gerne Kontakt mit mir auf, um die preislichen Rahmenbedingungen zu klären, da diese von mehreren Faktoren (Anzahl der Beteiligten, Komplexität des Konfliktfalles, Lokalität der Mediationen, etc.) abhängig sind. In sozialen Härtefällen ist eine Ermäßigung möglich.
Ihr bestimmt, wie lange ihr meine Dienste in Anspruch nehmen wollen. Ihr könnt jederzeit und ohne Nennung von Gründen die Mediation abbrechen. Ich ersuche jedoch um rechtzeitige Absage eines vereinbarten Termins. Das Honorar ist grundsätzlich nach jeder Sitzung fällig. Telefonische Erstgespräche sind bei mir kostenlos.
Die Kostenaufteilung zwischen den Konfliktparteien ist variabel und zwischen euch zu vereinbaren. In der Regel tragen die Parteien die Kosten zu gleichen Teilen.
Was erwartet mich?
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Die Mediation ist ein (außergerichtliches) Verfahren zur Konfliktbeilegung unter Zuhilfenahme eines allparteiischen Dritten (Mediator*in). Das ermöglicht es euch eine von allen akzeptierte gemeinsame Problemlösung zu erarbeiten.
In der ersten Sitzung erhaltet ihr eine kurze Erklärung über Mediation und den Ablauf des Verfahrens. Es werden die Rahmenbedingungen, die Kosten und der weitere Ablauf besprochen. Über Auftrag, Inhalte und Kostenteilung wird eine Vereinbarung geschlossen. Bereits hier gilt absolute gegenseitige Vertraulichkeit.
Der Mediationsprozess ist klar strukturiert und orientiert sich an einem 5-Phasen Modell. Meine Aufgabe als Mediatorin ist die Moderation der Gespräche und die Begleitung durch den Mediationsprozess. Mit Beginn der Mediation lasst ihr euch auf einen geführten Prozess ein, in dem jede Seite ihre jeweiligen Themen ansprechen und vorbringen kann und darf. Unterschiedliche Sichtweisen werden dargestellt und Bedürfnisse ausgesprochen. Daran schließen die gemeinsame Arbeit an der Lösungsfindung und mögliche Verhandlungen an, mit dem Ziel, am Ende eine Abschlussvereinbarung – die Mediationsvereinbarung — zu finden.
Die Prinzipien der Mediation sind Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Eigenverantwortlichkeit, Lösungs- und Zukunftsorientierung sowie die Allparteilichkeit und Neutralität der Mediatorin. Somit ist die Mediation ein geschützter Rahmen, um gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten und zu verhandeln.
Wo kann die Mediation stattfinden?
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In meinen Räumlichkeiten in Kopfing im Innkreis, an einem von euch gewünschten Ort oder online.